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   BFH, 22.11.1991 - VI R 21/91   

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https://dejure.org/1991,7197
BFH, 22.11.1991 - VI R 21/91 (https://dejure.org/1991,7197)
BFH, Entscheidung vom 22.11.1991 - VI R 21/91 (https://dejure.org/1991,7197)
BFH, Entscheidung vom 22. November 1991 - VI R 21/91 (https://dejure.org/1991,7197)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 15.11.1991 - VI R 36/89

    Zur steuerlichen Abziehbarkeit von Maklerkosten bei einem beruflich veranlaßten

    Auszug aus BFH, 22.11.1991 - VI R 21/91
    Der Senat hat mit Urteil vom 15. November 1991 VI R 36/89 (BFHE 166, 456 [BFH 15.11.1991 - VI R 36/89], BStBl II 1992, 492) entschieden, daß aus Anlaß eines beruflichen Umzugs angefallene Maklerkosten, jedenfalls soweit sie über den Betrag hinausgehen, der einem vergleichbaren Bundesbeamten nach dem BUKG zu vergüten ist, nicht zu Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit führen.
  • BFH, 18.07.1967 - GrS 5/66

    Kostenentscheidung nach der notwendigen Zuziehung eines Bevollmächtigten oder

    Auszug aus BFH, 22.11.1991 - VI R 21/91
    Im Revisionsverfahren kann ein Antrag, die Zuziehung des Bevollmächtigten im Vorverfahren für notwendig zu erklären, nicht gestellt werden (Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 18. Juli 1967 GrS 5-7/66, BFHE 90, 150, BStBl II 1968, 56).
  • BFH, 24.08.1995 - IV R 27/94

    Bei einem beruflich veranlaßten Umzug in ein erworbenes Einfamilienhaus sind die

    Demgemäß hat der VI. Senat des BFH in seinem Urteil vom 15. November 1991 VI R 36/89 (BFHE 166, 456, BStBl II 1992, 492) zutreffend ausgeführt, daß die anläßlich eines beruflich bedingten Umzugs entstandenen Maklerkosten für ein eigenes Einfamilienhaus jedenfalls insoweit keine Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit darstellen als sie die Kosten für die Vermittlung einer angemessenen Mietwohnung übersteigen (ebenso BFH-Urteil vom 22. November 1991 VI R 21/91, BFH/NV 1992, 584; Schmidt/Drenseck, a. a. O., § 19 Anm. 12 "Umzugskosten"; Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, "Umzugskosten", III. 2.; Thürmer in Blümich, Einkommensteuergesetz, § 9 Rdnr. 600 "Umzugskosten"; v. Bornhaupt in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 9 Rdnr. B 617 "Maklerkosten"; Urteilsanmerkung in Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1992, 326).
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